Barrierefreiheit in digitalen Katalogen: Warum Inklusion kein Nischenthema mehr ist
Ab Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland – und damit wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Für digitale Publikationen wie Online-Kataloge bedeutet das: Wer seine Inhalte nicht zugänglich gestaltet, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern schließt auch einen erheblichen Teil seiner potenziellen Kundschaft aus.
Wen betrifft das Thema wirklich?
In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung, davon etwa 1,5 Millionen mit Sehbeeinträchtigungen. Dazu kommen Millionen älterer Menschen, die von größeren Schriften, kontrastreichen Designs und einer klaren Navigation profitieren. Barrierefreiheit ist also kein Randthema, sondern betrifft einen signifikanten Anteil Ihrer Zielgruppe – besonders im B2B-Bereich, wo Einkaufsteams zunehmend divers aufgestellt sind.
Hinzu kommt ein geschäftlicher Aspekt: Öffentliche Auftraggeber und viele Konzerne fordern in ihren Beschaffungsrichtlinien bereits heute barrierefreie Produktinformationen. Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, fliegt aus dem Vergabeprozess – unabhängig davon, wie gut das eigentliche Produkt ist.
Die wichtigsten Barrierefreiheits-Kriterien für Online-Kataloge
Tastaturnavigation: Alle Funktionen des Katalogs müssen ohne Maus bedienbar sein. Das bedeutet: Vor- und Zurückblättern, Zoomen, Suchen und Klicken auf Links muss ausschließlich per Tastatur funktionieren.
Screenreader-Kompatibilität: Texte im Katalog müssen als echte Texte hinterlegt sein – nicht als Bilder. Nur so können Screenreader die Inhalte vorlesen. Bei flipaio wird der Kataloginhalt als durchsuchbarer Text gerendert, was sowohl der Barrierefreiheit als auch der Suchmaschinenoptimierung zugutekommt.
Kontrastverhältnisse: Text und Hintergrund müssen ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweisen (WCAG 2.1 Level AA). Das betrifft sowohl den Kataloginhalt als auch die Bedienelemente des Viewers.
Alternative Texte: Bilder und Grafiken benötigen aussagekräftige Alt-Texte, die den Inhalt für nicht-visuelle Nutzer beschreiben. In einem Produktkatalog heißt das: Nicht nur Dateinamen, sondern tatsächliche Produktbeschreibungen als Alt-Text hinterlegen.
Barrierefreiheit als SEO-Verstärker
Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung gehen Hand in Hand. Alt-Texte, semantische Strukturen und durchsuchbare Textinhalte sind genau die Signale, die auch Google positiv bewertet. Ein barrierefreier Blätterkatalog rankt in der Regel besser als ein nicht-barrierefreier – eine Win-Win-Situation für Inklusion und Sichtbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Sind flipaio-Kataloge automatisch barrierefrei?
flipaio legt großen Wert auf Barrierefreiheit und unterstützt Tastaturnavigation, Screenreader-kompatible Textausgabe und konfigurierbares Contrast-Design. Dennoch hängt die vollständige Barrierefreiheit auch von Ihrem Quell-PDF ab: Verwenden Sie echte Textschichten statt eingebetteter Bilddateien und achten Sie auf ausreichende Kontraste.
Was passiert, wenn mein Katalog nicht barrierefrei ist?
Ab dem 28. Juni 2025 können Verstöße gegen das BFSG abgemahnt werden. Die Marktüberwachungsbehörden haben die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Darüber hinaus riskieren Sie den Ausschluss aus öffentlichen Vergabeverfahren und potenzielle Reputationsschäden.
Wie teste ich die Barrierefreiheit meines Katalogs?
Nutzen Sie den WAVE Web Accessibility Evaluator oder Axe DevTools für einen automatischen Schnelltest. Ergänzend empfehlen wir einen manuellen Test mit einem Screenreader wie NVDA oder VoiceOver. flipaio arbeitet an einer integrierten Barrierefreiheitsprüfung, die künftig direkt bei der Veröffentlichung warnt.

